Die Anwaltstätigkeit wird in der Anwaltskanzlei durch die Anwälte
JUDr. Markéta Sitková und Mag. Michal Vostřel im Rahmen einer Rechtsanwaltssozietät ausgeübt. Unsere Kanzlei bietet ihre Rechtsberatungsleistungen Bürgern, natürlichen Unternehmenspersonen, Handelsgesellschaften, nicht unternehmerisch aktiven, juristischen Personen, öffentlich-rechtlichen Subjekten (z.B. Gemeinden und anderen regionalen Selbstverwaltungseinheiten) sowie allen ihren Klienten einen allumfassenden rechtlichen Service an.
Die Anwälte unserer Kanzlei sind Mitglieder der Tschechischen Anwaltskammer (ČAK), die obligatorisch alle, auf dem Gebiet der Tschechischen Republik Rechtsleistungen erbringende Anwälte vereint. Die Mitgliedschaft in der ČAK bietet den Klienten die Garantie der fachlichen Kompetenz und Ethik bei der Ausübung ihrer Tätigkeit.
Die Anwälte sind auf der Grundlage des Rahmenversicherungsvertrages Nr. 2904309313, in der Fassung der späteren Zusätze (weiter nur „Gruppenversicherung der Anwälte“) versichert, der zwischen der Versicherungsgesellschaft Generali Pojišťovna a.s. und der Tschechischen Anwaltskammer im Rahmen der Gruppenversicherung der Anwälte abgeschlossen wurde. Diese Versicherung bezieht sich auf die Haftung des Anwalts für einen Schaden, den er im Zusammenhang mit der Erbringung rechtlicher Leistungen selbst verursacht. Das Versicherungsverhältnis umfasst ein Mindestlimit der Versicherungsleistung aus der Versicherung der Anwälte gemäß der Best. § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die Anwaltstätigkeit, in der Fassung der späteren Novellen, in Höhe von 5.000.000,- CZK. Im Hinblick darauf, dass JUDr. Markéta Sitková und Mag. Michal Vostřel ihre Anwaltstätigkeit in einer Rechtsanwaltssozietät ausüben, sind sie verpflichtet, über den Rahmen der Gruppenversicherung der Anwälte hinaus eine individuelle Versicherung für den Fall der Entstehung einer Verpflichtung abzuschließen, zu deren Erfüllung der Anwalt gemäß gesonderter, rechtlicher Vorschriften aufgrund der solidarischen Haftung verpflichtet ist, und zwar bis zu einem Mindestlimit in Höhe von 6.000.000,- CZK.
Im Interesse der Gewährleistung komplexer Leistungen zugunsten des Klienten arbeiten wir eng mit Notarkanzleien, Vollstreckungsämtern, Sachverständigen, Steuerberatern zusammen.
Bei den Aktivitäten der Anwaltskanzlei wird großer Wert vor allem auf professionelles Handeln, die Zufriedenheit der Klienten und selbstverständlich auf einen effizienten Rechtsbeistand gelegt.
JUDr. Markéta Sitková & Mag. Michal Vostřel